Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)Die verschiedenen Messgerätearten haben unterschiedliche Eichgültigkeitsdauern. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Eichamt bzw. vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht.
Die für die Eichung von Messgeräten erhobenen Gebühren werden bundeseinheitlich durch die Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV) geregelt (siehe "Rechtsgrundlagen"). Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Eichamt.