Medienförderung; Beantragung
Die Bayerische Medienförderung unterstützt Maßnahmen, die zur Meinungs-, Informations- und Medienvielfalt am Standort Bayern beitragen.
Langbeschreibung
Ziel der Bayerischen Medienförderung ist es, die Vielfalt und Leistungsfähigkeit des Medienstandorts Bayern zu stützen und auszubauen.
Gefördert werden können Einrichtungen und Unternehmen, die durch ihre Tätigkeiten einen besonderen Beitrag zur Entwicklung des Medienstandorts leisten.
Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen (Vereine) in Frage, die im Bereich Medien tätig sind.
Voraussetzungen
Das beantragte Vorhaben muss einen wesentlichen Mehrwert für den Medienstandort Bayern bieten. Hierauf ist im Antrag ausdrücklich einzugehen.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. De-minimis-Erklärung, detaillierte Projektbeschreibung u.ä.
Finanzierungsplan
Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich, elektronisch oder über das bereitgestellte Online-Verfahren bei der Bayerischen Staatskanzlei einzureichen.
Es empfiehlt sich, bereits vor Antragstellung Kontakt zur Bayerischen Staatskanzlei aufzunehmen.
Neben dem Zuwendungsantrag sind eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie ein Finanzierungsplan vorzulegen.
Online-Verfahren
- Projektförderung online beantragen
Sie können eine Projektförderung der Bayerischen Staatskanzlei online beantragen.
Fristen
- keine
Kosten
- keine
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)