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Medienförderung; Beantragung

Die Bayerische Medienförderung unterstützt Maßnahmen, die zur Meinungs-, Informations- und Medienvielfalt am Standort Bayern beitragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Ziel der Bayerischen Medienförderung ist es, die Vielfalt und Leistungsfähigkeit des Medienstandorts Bayern zu stützen und auszubauen.

    Gefördert werden können Einrichtungen und Unternehmen, die durch ihre Tätigkeiten einen besonderen Beitrag zur Entwicklung des Medienstandorts leisten. 

    Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen (Vereine) in Frage, die im Bereich Medien tätig sind.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Das beantragte Vorhaben muss einen wesentlichen Mehrwert für den Medienstandort Bayern bieten. Hierauf ist im Antrag ausdrücklich einzugehen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • ggf. De-minimis-Erklärung, detaillierte Projektbeschreibung u.ä.

    Finanzierungsplan

    Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag ist schriftlich, elektronisch oder über das bereitgestellte Online-Verfahren bei der Bayerischen Staatskanzlei einzureichen.

    Es empfiehlt sich, bereits vor Antragstellung Kontakt zur Bayerischen Staatskanzlei aufzunehmen.

    Neben dem Zuwendungsantrag sind eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie ein Finanzierungsplan vorzulegen.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde