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Luftfahrtveranstaltung; Beantragung einer Genehmigung
Öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, müssen genehmigt werden.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Für öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, brauchen Sie eine Genehmigung.
Genehmigungsfrei sind:
- Veranstaltungen, die nicht für die Öffentlichkeit oder nicht für außenstehende Dritte zugänglich sind (z.B. vereinsinterne Fliegertreffen)
- Veranstaltungen, bei denen keine Schauvorstellungen stattfinden (z.B. reine Ausstellungen oder auch sog. Hallenfeste, bei denen nur Rundflüge stattfinden)
- Veranstaltungen, an denen nur Flugmodelle, Hängegleiter oder Gleitsegler teilnehmen
Voraussetzungen
Details Voraussetzungen
- Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für jedes an der Flugvorführung beteiligte Luftfahrzeug entsprechend den gesetzlichen Haftungsvorschriften
- Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Zuschauerbereich und Start-/ Landebahn bzw. Kunstflugsektoren
Erforderliche Unterlagen
Details Erforderliche Unterlagen
- auf Verlangen der Genehmigunsbehörde ggf. weitere Unterlagen
(z. B. Sicherheitskonzept, Gutachten über Eignung des Veranstaltungsgeländes, Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer)
Karte im Maßstab 1:25.000 sowie ein Lageplan im Maßstab 1:5.000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
Zustimmung des Grundstückseigentümers
Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm mit zeitlichem Ablauf
Formulare
Details Formulare
Fristen
Details Fristen
Der Antrag hat spätestens 8 Woche vor dem Veranstaltungstermin in zweifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsbehörde vorzuliegen.
Kosten
Details Kosten
- 50 bis 10.300 Euro
Nicht enthalten sind eventuelle zusätzliche Auslagenerstattungen.
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)