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Luftfahrtveranstaltung; Beantragung einer Genehmigung

Öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, müssen genehmigt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Für öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, brauchen Sie eine Genehmigung.

    Genehmigungsfrei sind:

    • Veranstaltungen, die nicht für die Öffentlichkeit oder nicht für außenstehende Dritte zugänglich sind (z.B. vereinsinterne Fliegertreffen)
    • Veranstaltungen, bei denen keine Schauvorstellungen stattfinden (z.B. reine Ausstellungen oder auch sog. Hallenfeste, bei denen nur Rundflüge stattfinden)
    • Veranstaltungen, an denen nur Flugmodelle, Hängegleiter oder Gleitsegler teilnehmen

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für jedes an der Flugvorführung beteiligte Luftfahrzeug entsprechend den gesetzlichen Haftungsvorschriften
    • Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Zuschauerbereich und Start-/ Landebahn bzw. Kunstflugsektoren

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • auf Verlangen der Genehmigunsbehörde ggf. weitere Unterlagen
    (z. B. Sicherheitskonzept, Gutachten über Eignung des Veranstaltungsgeländes, Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer)
    Karte im Maßstab 1:25.000 sowie ein Lageplan im Maßstab 1:5.000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände

    Zustimmung des Grundstückseigentümers

    Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm mit zeitlichem Ablauf

Fristen

Details Fristen
  • Der Antrag hat spätestens 8 Woche vor dem Veranstaltungstermin in zweifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsbehörde vorzuliegen.

Kosten

Details Kosten
  • 50 bis 10.300 Euro
    Nicht enthalten sind eventuelle zusätzliche Auslagenerstattungen.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)