Luftfahrerschein; Beantragung der Verlängerung, Erneuerung oder Erweiterung der Erlaubnis oder Berechtigung
Erlaubnisse für Luftfahrer werden unbefristet erteilt. Darin eingetragene Berechtigungen sind in der Regel jedoch befristet und müssen regelmäßig verlängert werden.
Langbeschreibung
Erlaubnisse für Segelflugzeug- und Ballonpiloten werden unbefristet erteilt. Die Rechte dieser Erlaubnisse dürfen allerdings nur ausgeübt werden, wenn der Erlaubnisinhaber innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte fliegerische Mindesterfahrung nachweisen kann.
Erlaubnisse für Motorflugzeugführer und Hubschrauberführer werden ebenfalls unbefristet erteilt. Darin eingetragene Berechtigungen sind jedoch in der Regel befristet und müssen verlängert werden. Für die Verlängerung gelten je nach Berechtigung unterschiedliche Anforderungen.
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
- Fliegerärztliche Tauglichkeit
- Charakterliche Zuverlässigkeit
Fachliche Voraussetzungen
Je nach Erlaubnis und Berechtigung Nachweis einer bestimmten Anzahl von Flugstunden, Starts und Landungen sowie von Schulungsflügen mit Fluglehrer oder Prüfer oder eine Befähigungsüberprüfung mit einen anerkannten Prüfer.
Erforderliche Unterlagen
- Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular.
Verfahrensablauf
Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen beim Luftamt einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt der beantragte Eintrag in Privatpilotenlizenz.
Online-Verfahren
- Erneuerung einer Klassen- oder Musterberechtigung FCL.740 Buchstabe b) VO(EU) Nr. 1178/2011 - Antrag
Sie können die Erneuerung einer Klassen- oder Musterberechtigung gemäß FCL.740 Buchstabe b) VO(EU) Nr. 1178/2011 online beantragen. Die Erneuerung muss für jede Klassen- oder Musterberechtigung gesondert erfolgen.Verlängerung Klassenberechtigung Flugzeug - Bericht Lehrberechtigte FI CRI
Sie können den Bericht der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten online einreichen.
Formulare
- Antrag auf Umwandlung eines Luftfahrerscheins für Freiballonführer - PPL(D) gemäß §§ 46 ff. LuftPersVAntrag auf Umwandlung eines Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer - PPL(C) gemäß §§ 36 ff. LuftPersVAntrag auf Erneuerung einer Klassen- oder MusterberechtigungAntrag auf Erweiterung einer Lizenz für Ballonpiloten gemäß BFCL.150 VO(EU) 2018/395Erweiterung einer Lizenz SPL um TMG-, Segelflug-RechteAntrag auf Erweiterung der Lizenz PPL(H) auf ein anderes HubschraubermusterAntrag auf Erweiterung der Lizenz LAPL(A) auf eine andere LuftfahrzeugklasseAntrag auf Erweiterung der Lizenz PPL(A) auf eine andere Flugzeugklasse oder ein anderes Flugzeugmuster (keine Hochleistungsflugzeuge)Bericht der Lehrberechtigten / des Lehrberechtigten FI / CRI über die Verlängerung einer Klassenberechtigung
Fristen
Die Verlängerung von Berechtigungen ist vor Ablauf von deren Gültigkeit vorzunehmen. Eine Berechtigung, deren Gültigkeit abgelaufen ist, kann ggf. nur noch unter erschwerten Bedingungen erneuert werden.
Kosten
- ca. 35,00 bis 80,00 EUR
Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/358 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 in Bezug auf Lizenzen für SegelflugzeugpilotenFassung vom 5.3.2020Durchführungsverordnung (EU) 2020/357 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/395 in Bezug auf BallonpilotenlizenzenFassung vom 5.3.2020Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der ZivilluftfahrtFassung vom 22.06.2020§ 7 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)§ 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)