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Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung der Anerkennung der Berufsqualifikation

Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" und in Deutschland als Angehöriger eines Mitgliedstaats der EU/EWR bzw. eines Drittstaates benötigen Sie eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" bzw. "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" benötigen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie eines Drittstaates eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung. Bayernweit zuständig für das Anerkennungsverfahren ist die Regierung von Oberbayern.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Ausbildungsnachweis (Diplom, Prüfungszeugnis, Nachweis über belegte Fächer, sonstige Befähigungsnachweise) und Nachweis über Berufserfahrung
    in beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
    Nachweis über die Staatsangehörigkeit

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • ca. 150 Euro

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Klage zum Verwaltungsgericht

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)