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Künstlersozialabgabe; Beratung für nicht angemeldete Unternehmen

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialabgabe.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten. 

    Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt. 

    Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

    • warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
    • wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
    • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
    • wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
    • wie hoch ist der Abgabesatz,
    • wie ist das allgemeine Verfahren,
    • wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht, 
    • welche Auskünfte müssen Sie geben,
    • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
    • wie ist die Verjährung geregelt,
    • was ist eine Ausgleichsvereinigung.

    Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

    • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch informieren.

Fristen

Details Fristen
  • Sie müssen keine Fristen einhalten.

Kosten

Details Kosten
  • Für Sie fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  •  Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)