Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
Die Antragstellung für den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes sollte zügig nach der Genehmigung des landesweit geltenden Basisfallwertes erfolgen. Für den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung sollte sie grundsätzlich vor Beginn des neuen Pflegesatzzeitraumes erfolgen.
Die Entgelte bzw. Pflegesätze dürfen erst ab dem ersten des Monats erhoben werden, der auf die Genehmigung folgt.