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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen

Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.

    Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

    Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass

Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Kosten

Details Kosten
  • kostenloser Notruf 110;
    kostenlose Anzeigenerstattung

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)