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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen
Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.
Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.
Erforderliche Unterlagen
Details Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Weiterführende Links
Details Weiterführende Links
Fristen
Details Fristen
- In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.
Kosten
Details Kosten
- kostenloser Notruf 110;
kostenlose Anzeigenerstattung
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)