Liste der zuständigen Ethik-Kommissionen für klinische Prüfungen im Medizinprodukte-Informationssystem des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Informationen zur klinischen Prüfung von Medizinprodukten auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und MedizinprodukteInformationen zum Medizinprodukte-Informationssystem auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und MedizinprodukteWenn das BfArM begründete Einwände gegen Ihren Antrag geltend macht, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen eine Stellungnahme abgeben oder Ihre Antragsunterlagen vervollständigen. Ansonsten gilt Ihr Antrag als hinfällig. Diese Frist kann auf höchstens 20 Tage verlängert werden.
Werden im Rahmen der inhaltlichen Prüfphase Zusatzinformationen seitens des BfArMs von Ihnen angefordert, sind diese innerhalb von 90 Tagen einzureichen. Der Ablauf der Frist der Behörde (45 Tage) wird bis zum Eingang der zusätzlichen Informationen ausgesetzt (clock stop).
Gebühr: 3000 EUR - 9900 EUR