Kleinen Waffenschein für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen beantragen
Wenn Sie eine Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie den sogenannten "Kleinen Waffenschein". Wenn Sie noch keinen kleinen Waffenschein besitzen oder beantragt haben, können Sie diesen hier beantragen.
Die Gebühren für die Ausstellung eines kleinen Waffenscheins betragen zwischen 30 und 150 EUR.