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Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Erforderliche Unterlagen
Details Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Weiterführende Links
Details Weiterführende Links
Kosten
Details Kosten
- Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)