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Kinder mit Behinderung; Beantragung von Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe

Die ambulante Frühförderung ist die frühestmögliche Hilfe für entwicklungsverzögerte, entwicklungsgefährdete, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Sie wird wohnortnah und familienbezogen durchgeführt.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Ziel der Frühförderung ist es, Entwicklungsdefizite, eine drohende oder eine bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, diese durch gezielte Fördermaßnahmen auszugleichen oder zu mildern.

    Frühförderung dient nicht nur dazu, dass sich die gegenwärtige Situation eines betroffenen Kindes verbessert, sondern sie trägt insbesondere auch zu einer Verbesserung seiner Zukunftsaussichten bei.

    In der Regel wird die Frühförderung interdisziplinär durchgeführt und beinhaltet die Beratung der Eltern, die Diagnostik, die medizinisch-therapeutische, psychologische und heilpädagogische Förderung und Therapie.

    Wenn Kinder im Vorschulalter mit einem erhöhten Förderbedarf integrativ in einer Kindertagesstättebetreut werden, können sie die Leistungen der Frühförderung auch dort neben der Tagesbetreuung in mobiler Form durch das Fachpersonal einer anerkannten Frühförderstelle erhalten.

    Alternativ zur Frühförderung kommt für Kinder im Vorschulalter die Betreuung in einer heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) in Betracht; Kinder und Jugendliche im Schulalter mit einer körperlichen, geistigen oder Mehrfachbehinderung bzw. Kinder, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, können nach dem Schulunterricht ebenfalls eine heilpädagogische Tagesstätte oder einen integrativen Hort besuchen.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

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