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Kartellrechtsverstöße; Übermittlung von Eingaben oder Beschwerden

Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

    • Online-Formular,
    • Post,
    • Telefon oder
    • E-Mail

    an das Bundeskartellamt übermitteln.
    Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
    Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

    Wichtiger Hinweis:
    Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

    • Kartellen oder
    • Machtmissbräuchen

    führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • keine

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    • keine

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

    • Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
      • Online-Formular,
      • Brief (per Post),
      • Telefon oder
      • E-Mail
    • Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
    • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
    • Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

    Wichtiger Hinweis:
    Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

    • Kartellen oder
    • Machtmissbräuchen

    führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
    • keine

Kosten

Details Kosten
    • keine

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)