Abruf von Formularen im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
Informationen zur Beförderung von Kaffee auf der Internetseite der ZollverwaltungBei Beförderung von Kaffee
innerhalb des deutschen Steuergebiets:
in einen anderen EU-Mitgliedstaat:
aus einem anderen EU-Mitgliedstaat:
in ein Drittland:
Für die Entgegennahme der Meldung entstehen keine Kosten.
Wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen, müssen Sie unter Umständen eine Sicherheit für die Beförderung gegenüber dem Hauptzollamt leisten.