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Impfschutz auf Reisen; Beratung

Die Gesundheitsämter beraten über die bei Auslandsreisen empfehlenswerten Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärzten und den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung, geeigneter Gesundheitszustand des Impflings.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)

Fristen

Details Fristen
  • Abhängig von der jeweiligen Impfung.

Kosten

Details Kosten
  • Die Kosten für Reiseimpfungen werden im allgemeinen von den Krankenkassen nicht getragen.

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)