Zurück

Immobilienverwaltung; Immobilienangebote und Immobiliengesuche des Freistaates Bayern

Die Immobilienverwaltung im Freistaat Bayern gehört zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Immobilienangebote und - gesuche werden in der Regel in der Presse sowie im Internetauftritt der Immobilien Freistaat Bayern veröffentlicht.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zu den Aufgaben der staatlichen Immobilienverwaltung gehören u. a. die Verwertung der für den Staat entbehrlichen Immobilien. Das Angebot reicht dabei von Einfamilienhäusern über gewerbliche Objekte bis hin zu unbebauten Grundstücken. Aus verfassungs- und haushaltsrechtlichen Gründen werden die angebotenen Grundstücke öffentlich ausgeschrieben (siehe Hinweise unter „Fristen“). Dies erfolgt neben der Veröffentlichung von Anzeigen in der Tagespresse auch im Internet (siehe "Weiterführende Links"). Dort sind auch folgende Informationen abrufbar:

    • Allgemeine Informationen über die Immobilienverwaltung des Freistaates Bayern
    • Informationen über die jeweilige Immobilie (z. B. Lage, Grundstücks- und ggf. Gebäudebeschreibung, Planungs- und Baurecht).

    Daneben schaltet die staatliche Immobilienverwaltung auch Immobiliengesuche zur Deckung staatlichen Bedarfs.

    Weitere Auskünfte zu den Objekten bzw. Immobiliengesuchen können beim zuständigen Ansprechpartner bei der Immobilien Freistaat Bayern eingeholt werden. Die Kontaktdaten finden Sie in der jeweiligen Objektbeschreibung.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Die im Internetangebot der Immobilien Freistaat Bayern veröffentlichten Objektbeschreibungen sind Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Über dabei einzuhaltende Fristen gibt die jeweilige Objektbeschreibung Auskunft.

Kosten

Details Kosten
    • Mit einem Grunderwerb verbunden sind Notar- und Grundbuchkosten, ggf. Vermessungskosten sowie Grunderwerbsteuer. Weitere Verwaltungskosten, insbesondere für die Tätigkeit der Immobilienverwaltung, fallen i.d.R. nicht an.

    Verantwortliche Behörde

    Details Verantwortliche Behörde
    • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)