Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler/in
Sie möchten als Immobiliardarlehensvermittler/in mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.
Die Erlaubnis ist zeitlich unbefristet gültig.
Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.