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Hubschraubersimulation; Beantragung eines Betriebsausgabenzuschusses

Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck und Gegenstand

    Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung in Bad Tölz. Die laufenden Sach- und Personalausgaben sollen teilweise gedeckt werden.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind die Stiftung Bergwacht und die Bergwacht Bayern.

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Gefördert werden die erforderlichen Personalausgaben und die laufenden Betriebsausgaben des Hubschraubersimulationszentrums.

    Art und Höhe

    Nicht rückzahlbare Zuwendung als Projektförderung im Wege einer jährlichen Anteilfinanzierung.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Zum förderfähigen Nutzerkreis des BayHsZ zählen die Hubschrauberbetreiber der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern mit deren Hubschrauberbesatzung sowie die Einsatzorganisationen und deren Einsatzkräfte um die Zusammenarbeit im Rahmen eines Einsatzgeschehens zu trainieren.

    Die Verteilung der Trainingszeiten auf die Angehörigen dieser Organisationen soll die unterschiedlichen Bedürfnisse von haupt- und ehrenamtlichem Personal berücksichtigen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Personalplanung mit Ausgabenaufstellung und Erläuterungen

    Finanzierungsplan mit Erläuterungen

    Bedarfsplanung (Anmeldungen) der Nutzer gegliedert nach Ausbildungstagen für die verschiedenen Nutzer

    Planung und Erläuterung des Gesamtaufwands

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag muss bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden.

    Der Vollzug (Auszahlungen, Verwendungsnachweisprüfungen etc.) des Zuwendungsverfahrens obliegt ebenfalls der Regierung von Oberbayern.

Fristen

Details Fristen
  • Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung ist schriftlich bis spätestens 31.10. des dem Antragsjahr vorausgehenden Jahres der Regierung von Oberbayern vorzulegen.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)