Es muss eine dem Studium an staatlichen Hochschulen gleichwertige Ausbildung im Freistaat Bayern angeboten werden. Die Studienbewerber müssen die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine entsprechende staatliche Hochschule erfüllen.
Die Durchführung der Studiengänge und die Abnahme der Prüfungen müssen gemäß den rechtlichen Vorgaben des Sitzlandes erfolgen.
Es dürfen ausschließlich die im Sitzland anerkannten Grade verliehen werden.
Fristen
Details Fristen
keine
Kosten
Details Kosten
Es wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem mit der Gestattung verbundenen Verwaltungsaufwand.