Heime für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung; Beratung oder Einreichung einer Beschwerde
Die in Heimen betreuten Kinder und Jugendlichen, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie die Einrichtungsträger und -leitungen können sich bei Beschwerden oder Fragen an die Heimberatungs- und Heimbeschwerdestellen der Regierungen wenden.
Langbeschreibung
Zur weiteren Stärkung der Partizipation und des Wohls von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales bei den Regierungen Heimberatungs- und Heimbeschwerdestellen geschaffen.
Diese stehen den minderjährigen und jungen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Personensorgeberechtigten, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen sowie den Einrichtungsträgern und Einrichtungsleitungen bei Fragen zur Qualität sowie bei allen Beschwerden die Einrichtung betreffend zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- Art. 44 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)§ 49 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)§ 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)Erlaubnis für den Betrieb einer EinrichtungRichtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)