Zurück
Grund- und Mittelschule; Schulaufsicht und Beratung
Den Regierungen obliegt die fachliche und rechtliche Behördenaufsicht über die Staatlichen Schulämter im Regierungsbezirk und die fachlichen und rechtlichen Angelegenheiten der staatlichen Grund- und Mittelschulen.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Die Schulverwaltung im Bereich der staatlichen Grund- und Mittelschulen ist in drei Ebenen gegliedert. Die obere Ebene bildet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die mittlere Ebene die jeweilige Regierung und die untere Ebene das jeweilige Staatliche Schulamt. Die Regierungen üben die Schul- und Dienstaufsicht über das staatliche Personal aus und sind zuständig für Funktionsstellenbesetzungen und Schulorganisation sowie den Einsatz des Lehrpersonals.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)