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Gewerbliche Segelflüge; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung

Betreiber, die gewerbliche Flüge mit Segelflugzeugen, d. h. Flüge gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen anbieten, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung (Declaration) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.

    Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie

    • über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der mit dem Betrieb des Segelflugzeugs verbundenen Verantwortlichkeiten verfügen und
    • die einschlägigen Anforderungen des Anhangs V der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 und die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/1976 erfüllen.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von der Behörde regelmäßig durch Audits überprüft.

Fristen

Details Fristen
  • Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)