Zurück

Gewerbliche Postbeförderung; Beantragung einer Lizenz

Wenn Sie gewerblich Briefe befördern möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.
    Wenn Sie nur als Gehilfe für einen lizenzierten Postdienstleister Briefsendungen befördern, brauchen Sie keine Lizenz. Auch wenn Sie Briefe befördern, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen (zum Beispiel eine Rechnung), brauchen Sie keine Erlaubnis.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Sie müssen Ihr Gewerbe angemeldet haben
    • Sie dürfen nicht überschuldet oder zahlungsunfähig sein
    • Sie müssen nachweisen, dass Sie die Anforderungen an Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfüllen

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Ausführliche Beschreibung Ihrer Geschäftsidee
    • Gewerbeanmeldung (in Kopie, aktuell)
    • Handelsregisterauszug
    • Weitere Unterlagen (zum Beispiel Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft) nach Aufforderung

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Eine Lizenz für das Befördern von Briefsendungen können Sie schriftlich oder per E-Mail beantragen:

    • Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit den anderen Unterlagen per Post oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur.
    • Sie erhalten dann ein gesondertes Beratungsschreiben, in dem Sie zur Vorlage weiterer Informationen und Unterlagen aufgefordert werden.
    • Ihnen wird ein Ansprechpartner für das Lizenzverfahren benannt, der Sie durch das Verfahren begleitet
    • Die Bundesnetzagentur informiert Sie schriftlich darüber, ob Sie die Lizenz bekommen.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Wenn Sie Briefe von nicht mehr als 1.000 Gramm ohne Erlaubnis ausliefern, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • Abhängig vom Umfang der beantragten Dienstleistungen und von der Unternehmensform: EUR 175 - 700

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (siehe BayernPortal)