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Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau

Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:

    • Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
    • Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
    • Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit

    Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.

Weiterführende Links

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)