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Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau
Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:
- Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
- Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
- Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit
Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.
Weiterführende Links
Details Weiterführende Links
- Daten und Fachinformationen zur Wasserwirtschaft in BayernInternetseiten Bayerisches Landesamt für UmweltWasserwirtschaft und Hochwasserschutz in BayernWasserwirtschaftsämter in Bayern
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- Art. 39 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)Ausbaupflicht§ 67 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)