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Gesundheit; Beantragung von Hilfen für die Unterbringung in Tagesstätten für Erwachsene
Tagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen für chronisch-psychisch Kranke erwachsene Menschen mit eingeschränktem, schwankendem Leistungsspektrum.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
- Sie leben in der Regel außerhalb stationärer psychiatrischer Versorgungsstrukturen, z. B. in ihren Familien, in einer eigenen Wohnung oder im betreuten Wohnformen. Die Tagesstätten bieten überwiegend an Wochentagen ein Angebot in Form von Arbeits- und Beschäftigungs- und Gruppentherapien mit der Hinführung zu einem Beschäftigungsangebot in einer Werkstatt für psychisch behinderte Menschen (WfbM) oder auf dem freien Arbeitsmarkt. In erster Linie dient es der Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten und Ausbau im Sinne einer wirkungsvollen Hilfe zur Selbsthilfe. Die Kosten für die Inanspruchnahme dieser Leistungen werden teilweise oder vollständig von den Bezirken übernommen. Es ist davon abhängig in wie weit der Tagesstättenbesucher sich selbst aus eigenen Einkommen und Vermögen beteiligen kann.
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)