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Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung
Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.
Voraussetzungen
Details Voraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Bayern
- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
- Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
- Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure
Erforderliche Unterlagen
Details Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Eintragung/Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
Gesellschaftsvertrag oder Satzung
Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
Formulare
Weiterführende Links
Details Weiterführende Links
Kosten
Details Kosten
Kapitalgesellschaften: 600 Euro
Partnerschaftsgesellschaften: 350 Euro
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG)Gebührenordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-BauVerordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)