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Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.

    Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Sitz oder Niederlassung in Bayern
    • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
    • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
      • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
      • Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
      • Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis über die Eintragung/Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister

    Gesellschaftsvertrag oder Satzung

    Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Kosten

Details Kosten
  • Kapitalgesellschaften: 600 Euro

    Partnerschaftsgesellschaften: 350 Euro

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)