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Gastgeberverzeichnis; Bereitstellung durch den Landkreis

Landkreise können ein Verzeichnis eingetragener Gastgeber mit Unterkünften und deren Ausstattungsmerkmalen veröffentlichen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Das Gastgeberverzeichnis (auch Gastgeberkatalog oder Unterkunftsverzeichnis genannt) kann auf Papier, CD-ROM oder im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)