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Freiwilliger Wehrdienst; Bewerbung

Männer und Frauen können unter bestimmten Voraussetzungen freiwilligen Wehrdienst leisten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zum 01.07.2011 wurde die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt können Männer und Frauen freiwilligen Wehrdienst bei der Deutschen Bundeswehr ableisten. Er besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und einem anschließenden freiwilligen Wehrdienst bis zu einer Dauer von maximal 17 Monaten. Der freiwillige Wehrdienst kann sowohl von Männern als auch von Frauen abgeleistet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes besteht nicht. Eine Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes ist während der Probezeit auf Antrag jederzeit möglich.

    Die Karriereberatungsbüros und Karrierecenter informieren alle Jugendlichen, die einer Weitergabe ihrer Meldedaten bei den Einwohnermeldeämtern nicht widersprochen haben, vor Erreichen der Volljährigkeit per Informationsmaterial über den neuen freiwilligen Wehrdienst.

    Für weitergehende Fragen steht Ihnen Ihr zuständiges Karriereberatungsbüro oder Karrierecenter gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Abgabe einer Verpflichtungserklärung beim zuständigen Karriereberatungsbüro oder Karrierecenter
    • Staatsangehörigkeit: Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes
    • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit Einverständnis der Sorgeberechtigten)
    • Schul-/Berufsausbildung: Vollschulzeitpflicht erfüllt
    • Tauglichkeit (wird per Tauglichkeitsuntersuchung geprüft)
    • bei einer Verpflichtungsdauer über 12 Monaten Abgabe einer Erklärung zur Verwendung im Ausland
    • nicht Bestehen eines Ausschlussgrunds nach § 38 Soldatengesetz

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Zu Ihrer Bewerbung gehören folgende Unterlagen, welche in Teilen Ihre Originalunterschrift tragen müssen:
    • Bewerbungsbogen
    • Zusatzfragebogen
    • Lebenslauf (tabellarisch mit Datum und Unterschrift)
    • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Familienstammbuch
    • lückenloser Tätigkeitsnachweis seit Schulentlassung (Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsbescheinigungen)
    • Abschlusszeugnisse
    • Studiennachweise, Gesellen-, Gehilfen-, Facharbeiter-, Meisterbrief
    • bei finanziellen Verpflichtungen entsprechende Unterlagen (Kreditvertrag, Vertrag über Ratenkauf, Schuldenbereinigungsplan usw.)
    • eventuell ärztliche Unterlagen (neueren Datums)
    • und gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Die Bewerbungsunterlagen sollten erst nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Karriereberaterteam zusammengestellt und in einem zweiten Termin persönlich abgegeben werden.

    Hier besteht dann auch die Möglichkeit, die erforderlichen Beglaubigungen für Sie kostenfrei zu tätigen, da eine spätere Kostenübernahme nicht möglich ist.

Weiterführende Links

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)