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Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle

Wer Sachkundebescheinigungen (Zertifikate) für Personen gem. § 5 Abs. 3 ChemKlimaschutzV ausstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtungen zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen (Zertifikaten) erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Umwelt.

    Der Antrag nach § 5 Abs. 3 ChemKlimaschutzV zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen (Zertifikaten) soll formlos und schriftlich mit Daten des Antragsstellers erfolgen:

    • Nennung der Ausbildungssstätte/des Unternehmens
    • Nennung von Prüf- und Zertifizierungsstelle bei Unternehmen
    • Nachweis der Qualifikation der Prüfer/Zertifizierer
    • Ausstattung
    • Katalog mit Prüfungsfragen zur theoretischen und praktischen Prüfung gemäß Anhang der Verordnungen (EU) 2015/2067 (alt: VO (EG) Nr. 303/2008), (EG) Nr. 304/2008, 2015/2066 (alt: VO (EG) Nr. 305/2008) und (EG) Nr. 306/2008; Ausbildungskonzept/Trainingsprogramm gemäß Anhang der Verordnung (EG) Nr. 307/2008
    • Muster-Sachkundebescheinigung 

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Anerkennung erhält, wer

    • die Abfrage der erforderlichen Kenntnisse der im Anhang aufgelisteten zeitlichen und inhaltlichen Gewichtung in den Prüfplänen der Verordnungen (EU) 2015/2067 (alt: VO (EG) Nr. 303/2008), (EG) Nr. 304/2008, (EU) 2015/2066 (alt VO (EG) Nr. 305/2008), und (EG) Nr. 306/2008 nachvollziehbar umsetzt, 
    • entsprechend der jeweiligen Branche fachlich kompetente Prüfer/Zertifizierer nachweist und
    • über das Equipment verfügt.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Ausbildungsbescheinigung - Sachkundenachweis / Zertifikat
    Das Zertifikat ist europaweit gültig und muss die Tätigkeiten, die der Sachkundige ausüben darf, ausweisen.
    Prüfungsordnung
    z. B. Festsetzung der Quote/Punkte der zu beantwortenden Fragen des Prüfungskatalogs, Grundsätze für Wiederholungsprüfung
    Prüfkatalog
    Umfangreiche Aufstellung zum Wissenstest der im Anhang der Kommissionverordnungen geforderten fachlichen Mindestkenntnisse zum Nachweis der Personal-Sachkunde. Für Ausbildungsstätten nach Verordnung (EG) Nr. 307/2008 der Kommission (Kraftfahrzeug-Klimaanlagen) sind Schulungskonzept, Trainerleitfaden erforderlich.
    Ausstattung
    Räumliche Ausstattung der anzuerkennenden Stelle für höchstens 16 Prüflinge, Mess- und Apparateliste (Equipment).
    Nachweise für Prüfer/Zertifizierer
    Ausbildung, Qualifikation, laufende Weiterbildungsnachweise über die Kompetenz der Prüfer/Zertifizierer in der Branche bzw. Trainerpass, Meisterbrief für Kfz-Ausbildungsstätten
    Prüf-/Zertifizierungsstelle
    Prüfstelle (Personen) und Zertifizierungsstelle (andere Personen, andere Abteilung) sind an-zugeben. Die Prüfstelle kann auch Zertifizierungsstelle sein.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Chemikalien-Klimaschutz - Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle online
    Sie können die Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle gemäß § 5 Abs. 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2.

Formulare

Details Formulare
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Kosten

Details Kosten
  • Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten derzeit zwischen 125 € und 1.500 €, je nach Größe der anerkannten Prüf- und Bescheinigungsstelle und Aufwand der Bescheinigung.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)