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Flugschule; Vorlage des Ausbildungsberichts
Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Der Ausbildungsbericht einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) muss folgendes enthalten:
- Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
- Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
- Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
- Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
- Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
- besondere Vorkommnisse
Verfahrensablauf
Details Verfahrensablauf
- Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.
Online-Verfahren
Details Online-Verfahren
- Ausbildungsbericht ATO/DTO
Zugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO / DTO) können den Ausbildungsbericht online übermitteln.
Fristen
Details Fristen
- keine
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)