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Flüchtlings- und Integrationsberatung, Migrationsberatung; Inanspruchnahme

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund können sich professionell und bedarfsspezifisch beraten lassen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die vom Freistaat Bayern geförderten Flüchtlings- und Integrationsberaterinnen und -berater ermöglichen neu zugewanderten, bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und -bewerbern ein professionelles, bedarfsabhängiges und zielgruppenspezifisches Beratungsangebot. Unterstützung und Beratung für erwachsene Zuwanderer ermöglicht auch die Migrationsberatung des Bundes.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Sie möchten ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle vor Ort.

Weiterführende Links

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Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)