Ferkelbetäubung; Beantragung der Anerkennung des Sachkundelehrgangs und der theoretischen Prüfung
Für Sachkundelehrgänge zum Erwerb der theoretischen Grundlagen für eine Betäubung bei der Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose ist hinsichtlich des Lehrgangsinhaltes und des Inhaltes der zugehörigen theoretischen Prüfung eine Anerkennung erforderlich.
Langbeschreibung
Die betäubungslose Ferkelkastration ist seit 1. Januar 2021 verboten.
Neben der Ebermast und der Immunkastration stellt die chirurgische Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran eine der möglichen Alternativen dar.
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung benötigen Anbieter von entsprechenden Lehrgängen zum Erwerb der theoretischen Grundlagen eine behördliche Anerkennung des Lehrgangs mit der theoretischen Prüfung durch die zuständige Behörde.
Die Regierung von Oberfranken ist seit 01.07.2020 für die Anerkennung der theoretischen Sachkundelehrgänge und die zugehörige, theoretische Prüfung in ganz Bayern zuständig.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für die Anerkennungsfähigkeit ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung.
Inhalt der Lehrgänge ist der Erwerb der theoretischen Grundlagen und Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Zielgruppe bzw. Teilnehmer der Lehrgänge sind Schweinehalter oder Mitarbeiter in schweinehaltenden Betrieben, die den Sachkundenachweis zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration erlangen wollen.
Erforderliche Unterlagen
- Prüfungskonzept
- Fragenkatalog für die schriftliche Prüfung inklusive Antwortmöglichkeiten bei Multiple Choice / Single Choice – Fragen
- Gegebenenfalls Gewichtung der Fragen der schriftlichen Prüfung
- Fragenkatalog mündlicher Fragen inklusive Erwartungshorizont
- Gewichtung zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung
- Kriterien für das Bestehen / nicht Bestehen der Prüfung
Schulungskonzept- Zeitlicher Ablauf der Schulung
- Schulungsunterlagen unter Berücksichtigung der Themenkomplexe nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (Präsentationen, Handouts, Merkblätter usw)
- Durchführung der Demonstration nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich mit dem Antragsformular (siehe unter "Formulare") und den erforderlichen Unterlagen gestellt werden.
Formulare
Weiterführende Links
Fristen
- 4 - 6 Wochen bei vollständigen Antragsunterlagen
Kosten
- Anerkennung: 200,00 bis 2000,00 EUR zuzüglich Auslagen
Rechtsbehelf
- Fakultatives Widerspruchsverfahren / verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)