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Ferien- oder Urlauberpatent für den Bodensee; Beantragung

Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

    Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

    • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
    • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.

    Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:

    1) Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:

    • Schweiz
    • Österreich
    • Deutschland

    2) Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:

    • als Anerkennung für Segeln:
      • Sportbootführerschein Binnen unter Segel
      • A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
      • Sportküstenschifferschein
    • als Anerkennung für Motor:
      • Sportbootführerschein Binnen unter Motor
      • Sportbootführerschein See
      • Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
    • als Anerkennung für Segeln und Motor:
      • Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
    • je nach Kategorie des Scheins:
      • Sportbootführerschein ausgestellt seit 1. Dezember 1992
      • Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 1. Oktober1992

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • rechtzeitig vor Urlaubsbeginn

Kosten

Details Kosten
  • Die Gebühren für das Bodenseeschifferpatent legt das Landratsamt Lindau (Bodensee) fest. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 12,50 Euro.

    Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)