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Familienpflege; Beantragung einer Förderung

Die Familienpflege trägt dazu bei, Familien in besonderen Not- und Krisensituationen zu stützen und die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. Die Träger von Familienpflegestationen können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck

    Zweck der Förderung ist es, die Weiterführung der Familienpflegestationen zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Fachkräften auch durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit sicherzustellen.

    Gegenstand

    Gegenstand der Förderung sind die Ausgaben der Familienpflegestationen für die Familienpflege. Die qualifizierte Fachkraft übernimmt die Betreuung und die Erziehung der Kinder sowie die Versorgung des Haushalts.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieter, soweit sie Träger von Familienpflegestationen sind und dort Fachkräfte beschäftigen.

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Personal- und Sachausgaben der Familienpflegestation.

    Art und Höhe

    Die staatliche Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die mögliche Förderpauschale orientiert sich an der in der Familienpflegestation beschäftigten, berücksichtigungsfähigen Fachkraft. Für eine bedarfsgerechte, vollzeitbeschäftigte Fachkraft beträgt die Pauschale jährlich bis zu 7.800,00 Euro.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung einer Familienpflegestation sind in Abschnitt I. 1. der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege" geregelt. 
    Insbesondere muss die Fachkraft eine Ausbildung als staatlich anerkannte Familienpflegerin bzw. als staatlich anerkannter Familienpfleger oder als staatlich anerkannte Dorfhelferin bzw. staatlich anerkannter Dorfhelfer, als Sozialpädagogin beziehungsweise Sozialpädagoge, als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz, die Weiterbildung zur Fachkraft für familienunterstützende Haushaltsführung oder eine vergleichbare Qualifikation abgeschlossen haben.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Das Antragsformular mit Anlagen wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellt.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Details Fristen
  • Die Antragstellung muss bis 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Widerspruch und/oder verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)