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Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege; Beantragung der Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege - Greenkeeper - ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Fortbildung zum "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" mit staatlicher Prüfung setzt einen Abschluss in einem "grünen Beruf" als Landwirt / Landwirtin, Gärtner / Gärtnerin, Forstwirt / Forstwirtin oder Winzer / Winzerin und einer anschließenden dreijährigen Berufserfahrung bzw. die Meisterprüfung voraus.

    Im Fortbildungslehrgang "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" werden die wesentlichen Aufgabenbereiche eines Greenkeepers vermittelt: Grünflächenbau, Grünflächenpflege, Golfplatzpflege und Platzmanagement.
    In der Theorie und vor allem in der Praxis geben die Referenten das notwendige Wissen und Können an die Teilnehmer weiter. Zwischen den Lehrgängen wird ein 12-wöchiges Praktikum absolviert. Hierbei gewinnt der zukünftige "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" Einblick in Organisation, Vorbereitung und Abwicklung des Golfplatzbetriebes.

    Nähere Informationen zu den Fortbildungsterminen und -kosten sind beim Lehrgangsträger "DEULA Bayern GmbH" in Freising zu erfahren (siehe unter "Weiterführende Links").

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • ggf. Bestätigung über einen bereits teilweise oder ganz besuchten Fortbildungslehrgang in Golfplatzpflege
    oder Nachweise über den Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten
    ggf. Bestätigung über eine bereits bestehende oder verbindlich in Aussicht stehende haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit

    ggf. Zeugnis über die einschlägige Meisterprüfung
    (Abschrift oder Ablichtung amtlich beglaubigt)
    ggf. Zeugnis über den Sachkundenachweis - Pflanzenschutz

    Lebenslauf mit Lichtbild
    (aus dem insbesondere der berufliche Werdegang zu ersehen ist)
    Nachweis über die nach der Berufsabschlussprüfung abgeleistete praktische Berufstätigkeit
    (Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers, Bestätigung der Landwirtschaftliche, Krankenkasse, AOK oder der Gemeinde)
    Zeugnis über die Berufsabschlussprüfung
    (Abschrift oder Ablichtung amtlich beglaubigt)

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)