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Erziehungshilfe; Beantragung einer Investitionsförderung für Einrichtungen

Der Freistaat Bayern fördert Investitionsmaßnahmen für Einrichtungen der Erziehungshilfe.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck

    Die Förderung soll die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (z. B. stationäre Maßnahmen der Erziehungshilfe) ermöglichen.

    Gegenstand

    Gefördert werden Investitionen.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind die Einrichtungsträger.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden können Aufwendungen gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).

    Art und Höhe

    Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung bis zu 40 %.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Maßnahmen müssen notwendig sein. Der Träger muss die Gewähr für ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhalt bieten. Neubaumaßnahmen können nur als Ersatz für unbrauchbar gewordene Altbauten oder als Einrichtung mit einer besonderen Aufgabenstellung gefördert werden. Erweiterung/Umbau sind nur bei strukturellen Verbesserungen förderfähig.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Unterlagen nach Anforderung der Behörde im Einzelfall

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag ist bei der zuständigen Regierung zu stellen. Die Regierung entscheidet über den Antrag und führt die weitere Abwicklung der Zuwendung durch.

Formulare

Details Formulare
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Derzeit stehen keine Haushaltsmittel in diesem Bereich zur Verfügung!

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Widerspruch/Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)