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Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation; Beantragung einer Kostenübernahme

Die Krankenversicherung übernimmt auf Antrag die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:

    • Patientenschulungen für chronisch Kranke,
    • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
    • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.

    Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. 

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.

    Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
    • Die Leistung zur Rehabilitation wird durch einen Arzt verordnet.
    • Sie können sie anschließend bei der Krankenkasse die Übernahme der Kosten beantragen. 
    • Die Krankenkasse prüft und entscheidet darüber, ob die Kosten übernommen werden.
    • Sie nehmen die ergänzende Leistung zur Rehabilitation in Anspruch.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)