Zugelassene Energieberater finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena)
• Antragstellung:
• Durchführung der Beratung: innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
• Nachweis der Umsetzung der Beratung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums
Abgabe: keine