Die Energieberatung muss nach maximal 9 Monaten (Bewilligungszeitraum) abgeschlossen sein. Bei einer zusätzlichen Erläuterung des Energieberatungsberichts gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaften oder Beiräten beträgt der Bewilligungszeitraum maximal 2 Jahre.
Die vollständigen Verwendungsnachweisunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes im BAFA vorliegen.
Kosten
Details Kosten
Es fallen keine Kosten bei der Antragsstellung für Sie an.