Elektromobilität - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Kompetenzstelle eMobilitätDer Antrag auf Auszahlung ist nach der Inbetriebnahme der geförderten Ladepunkte bis spätestens 31. Dezember 2023 digital über das Online-Verfahren einzureichen.
In begründeten Einzelfällen kann die Bewilligungsstelle auf Anfrage des Zuwendungsempfängers eine Fristverlängerung zulassen.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einer Rate.
Dem Antrag ist ein Bericht über den Abschluss der Maßnahme sowie der Verwendungsnachweis einschließlich Kopien der wesentlichen Belege beizufügen; die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Keine
Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe unmittelbar Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München erhoben werden.