Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Der Freistaat Bayern fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung.
Langbeschreibung
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.
Voraussetzungen
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag muss bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Die Auszahlung ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
Formulare
- Ratenabruf - RA 5Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer HaushaltsangehörigenEinkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung" - Stabau Id
Weiterführende Links
- Förderung von barrierefreiem WohnenJuristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
Fristen
keine
Kosten
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
- Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023)
BayMBl. Nr. 206
Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)