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Debütantenkatalog; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert junge freischaffende Künstlerinnen und Künstler beim Einstieg in die Professionalität. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für die Herstellung eines Debütantenkatalogs.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Gegenstand und Zweck der Förderung
Zur Förderung freischaffender Künstlerinnen und Künstler beim Einstieg in die Professionalität werden Zuwendungen für die Herstellung eines eigenen Kataloges im Rahmen der ersten Einzelausstellung einer Künstlerin bzw. eines Künstlers gewährt.
Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren sind den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Herstellung von Debütantenkatalogen in Papierform oder sonstigen Medien zu entnehmen (s. Rechtsgrundlagen).
Formulare
Details Formulare
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-FArt. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-FRichtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Herstellung von Debütantenkatalogen in Papierform oder sonstigen Medien
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)