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Container; Beantragung der Zulassung
Für die internationale Beförderungen mit Containern wird im Interesse der Verkehrssicherheit eine entsprechende Zulassung der Container benötigt. Ausgenommen sind Container, die für den Luftverkehr entwickelt sind.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Aufgrund eines internationalen Abkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, Sicherheitsstandards zum Schutz menschlichen Lebens bei Umschlag, Beförderung oder Stapelung mit Containern einzuhalten.
Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen für diese eine Zulassung. Diese müssen Unternehmen mit Sitz in Bayern bei der Regierung von Schwaben beantragen.
Voraussetzungen
Details Voraussetzungen
Für die Container muss durch ein Gutachten nachgewiesen werden, dass diese verkehrssicher sind.
Erforderliche Unterlagen
Details Erforderliche Unterlagen
- Fotos vom Container
Gutachten zur Verkehrssicherheit
Verfahrensablauf
Details Verfahrensablauf
- Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Formulare
Details Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Details Kosten
- Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung. Der Gebührenrahmen beträgt 100 bis 250 Euro je Container.
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)