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Container; Beantragung der Zulassung

Für die internationale Beförderungen mit Containern wird im Interesse der Verkehrssicherheit eine entsprechende Zulassung der Container benötigt. Ausgenommen sind Container, die für den Luftverkehr entwickelt sind.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Aufgrund eines internationalen Abkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, Sicherheitsstandards zum Schutz menschlichen Lebens bei Umschlag, Beförderung oder Stapelung mit Containern einzuhalten.

    Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen für diese eine Zulassung. Diese müssen Unternehmen mit Sitz in Bayern bei der Regierung von Schwaben beantragen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Für die Container muss durch ein Gutachten nachgewiesen werden, dass diese verkehrssicher sind.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Fotos vom Container

    Gutachten zur Verkehrssicherheit

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Formulare

Details Formulare
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Kosten

Details Kosten
  • Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung. Der Gebührenrahmen beträgt 100 bis 250 Euro je Container.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)