Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien; Beantragung eines Zuschusses
Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien im Rahmen der institutionellen Förderung.
Langbeschreibung
Der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen engagiert sich entsprechend seiner Satzung in hohem Maße in der Brauchtums- und Heimatpflege und ist insbesondere für
- den Ehren- bzw. Repräsentationsdienst für das Erzbischöfliche Ordinariat und die Bayerische Staatskanzlei,
- die Förderung der Volksmusik (u.a. „Kiem-Pauli-Stiftung“),
- sein Engagement im kirchlichen Bereich und in der Denkmalpflege sowie
- in Kultur- und Brauchtumspflege
für den Freistaat Bayern von großer Bedeutung.
Voraussetzungen
Die Leistung wird dem Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien als institutionelle Förderung auf Antrag gewährt und dient zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben der Einrichtung, insbesondere der Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege.
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
Beschreibung der Organisation
Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.
Stellenplan
Haushalts- und Wirtschaftsplan
Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.
Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.
Online-Verfahren
- Projektförderung online beantragen
Sie können eine Projektförderung der Bayerischen Staatskanzlei online beantragen.
Fristen
- Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.
Kosten
- keine
Rechtsbehelf
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)