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Blindenführhund; Beantragung einer Kostenübernahme

Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
    • Verordnung durch den Augenarzt
    • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
    • persönliche Eignung des Hundehalters
    • täglicher Auslauf
    • Halter muss einen O&M-Lehrgang (Orientierung & Mobilität) bei einer anerkannten O&M-Lehrerin/-Trainerin oder einem anerkannten O&M-Lehrer/-Trainer erfolgreich absolviert haben
    • Halter muss einen Einarbeitungslehrgang und nachfolgend eine Gespannprüfung erfolgreich absolviert haben

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)