§ 3 Abs. 8a Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Abs. 10 und § 9 Abs. 2a Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung - BioAbfV)
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)