Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes können Arbeitgeber in Vollmacht für eine ausländische Arbeitskraft hier online ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften beantragen, um deren Einreise zu beschleunigen. Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei.
Ansprechpartner für Visum/Aufenthalt: Grundsätzlich sind für die Erteilung des notwendigen Visums die deutschen Auslandsvertretungen im Herkunftsstaat zuständig.
Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt erfolgsunabhängig 411,00 Euro.
Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75,00 Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.