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Berufsschüler; Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern

Berufsschüler können während der Blockschulphasen an einer Berufsschule eine Unterbringung beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Gemeinden können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,

    • wer einen Ausbildungsbetrieb oder ein verpflichtend eingerichtetes Berufsgrundschuljahr in Bayern besucht,
    • wer kein Umschüler ist und
    • wer einen tatsächlichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 3 Stunden Hin- und Rückweg erreicht bzw. wer mehr als 12 Stunden vom Wohnort abwesend ist.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag ist von dem volljährigen Berufsschüler/der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei Minderjährigkeit bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)