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Berufsoberschule; Anmeldung

Sie müssen sich für den Eintritt in eine Berufsoberschule anmelden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Berufsoberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss und einer der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechenden abgeschlossenen Berufsausbildung oder entsprechenden mehrjährigen Berufserfahrung auf. Die Berufsoberschule vermittelt eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 12 und 13 und kann auch in Teilzeitform geführt werden.

    Vor Eintritt in die Berufsoberschule werden Vorkurse (Teilzeit) und Vorklassen (Vollzeit, auch zur Nachhholung des mittleren Schulabschlusses) angeboten.

    Die Berufsoberschule schließt grundsätzlich mit der Abiturprüfung ab und verleiht die fachgebundene Hochschulreife sowie bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife.

    Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 12 können sich der Fachabiturprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife unterziehen. Auch der zweijährige Online-Lehrgang "Virtuelle Berufsoberschule Bayern (VIBOS)" führt als Sonderform der Berufsoberschule zur Fachhochschulreife.

    Ausführliche Informationen zur Beruflichen Oberschule finden Sie im Internetauftritt des Bayerischen Kultusministeriums (siehe unter "Weiterführende Links").

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang der BOS

    Notwendige schulische Vorbildung

    • Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5
      in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
    • Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
    • erfolgreicher Abschluss von Vorklasse oder Vorkurs oder
    • bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik

    Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird in die Vorklasse der Berufsoberschule aufgenommen, wenn in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Ergebnis nach § 7 Abs. 2 FOBOSO erzielt wird.

    Notwendige berufliche Vorbildung

    • abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
    • abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung oder
    • bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder
    • mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 12/1 der Teilzeitform der Berufsoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. In allen übrigen Fällen dauert die Probezeit bis zum 15. Dezember.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 27. Februar 2023 bis 10. März 2023 entgegengenommen.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)