Folgeantrag im Verfahren nach §§ 81a AufenthG, 14a BQFG
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung im Verfahren nach §§ 81a AufenthG, 14a BQFGFolgeantrag nach Bescheid über eine teilweise GleichwertigkeitApplication for foreign professional qualifications equivalence according to the German Professional Qualifications Assessment Act (BQFG)Antrag auf GleichwertigkeitsfeststellungManchmal fehlen noch Dokumente im Verfahren. Die IHK FOSA informiert Sie dann, bis wann Sie die Dokumente nachreichen müssen.
Wenn Sie gegen die Entscheidung der IHK FOSA rechtlich vorgehen möchten: Sie können innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen.
Für das reguläre Verfahren: 100 – 600 EUR abhängig vom konkreten Aufwand
Diese Kosten müssen Sie als Antragssteller selbst tragen. Zusätzlich können Ihnen persönlich weitere Kosten entstehen (z. B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Kosten eine finanzielle Förderung erhalten.
Die zusätzlichen Kosten für das beschleunigte Verfahren in Höhe von 411 Euro trägt der Arbeitgeber.
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Behörde, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.